Die Kfz-Versicherung auf Reisen
Die meisten PkW-Halter sind im Zuge ihrer Kfz-Versicherung bestens abgesichert. Zusätzlich zur ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung wird heute oftmals noch die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung abgeschlossen, sodass noch mehr Schadensformen abgesichert sind. Doch selbst wenn man mit der Versicherung im Inland gut abgesichert ist, muss das nicht zwangsläufig auch im Ausland der Fall sein. Daher sollte man gerade in der jetzigen Ferienzeit einige Dinge beachten, wenn die Urlaubsreise ins Ausland führen sollte.
Da die Urlaubszeit für die meisten Menschen die schönste Zeit im Jahr ist, sollte man diese Wochen nicht dadurch zu einem negativen Erlebnis machen, indem man einige Dinge im Bereich der Kfz-Versicherung nicht gewusst hat. Denn auch wenn man im Inland oft gut abgesichert ist, gilt das keineswegs immer automatisch auch dann, wenn sich im Ausland ein Schaden ereignet. Daher sollte man vor Antritt der Urlaubsreise prüfen, ob der aktuelle Schutz auch für Reisen ins Ausland geeignet ist. Da einige Versicherungsleistungen durchaus nur für Schäden im Inland oder in einem Land der EU gelten, bieten zahlreiche Versicherungen und Autoclubs übrigens auch die sogenannten Ausland-Schutzbriefe an, mit denen man fehlende Leistungen eventuell ergänzen kann.
Vor allem Vollkaskoversicherung überprüfen
Vor allem die Vollkaskoversicherung sollte man sich genau anschauen, bevor man die Urlaubsreise ins Ausland antritt. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht ist, ist diese Versicherung in diversen anderen Ländern keinesfalls vorgeschrieben. Was aber passiert nun, wenn man im Ausland einen Autounfall hat, an dem der andere Unfallbeteiligte Schuld ist, aber dieser hat keine Haftpflichtversicherung und kann den Schaden auch nicht aus eigener Tasche bezahlen? Im Normalfall würde man auf dem Schaden sitzenbleiben, denn die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt natürlich nur für Schäden auf, die vom Versicherten schuldhaft verursacht wurden. Es gibt aber die Möglichkeit, als Leistung in die Vollkaskoversicherung mit einzuschließen, dass auch solche Schäden dann beglichen werden. Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung finden sie auf FinanceScout24.de